Satzung
Fassung vom 3. Mai 2026, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt, VR 85225.
Beschlossen in der Gründungsversammlung am 15. Februar 2026 in Darmstadt.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1.1. Der Verein führt den Namen „Deutsch-Algerischer Kultur- und Freundschaftsverein Anoor e.V.“.
1.2. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz „e.V.“.
1.3. Der Sitz des Vereins ist Darmstadt.
1.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2.4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3 Zweck und Aufgaben des Vereins
3.1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Kultur und der Völkerverständigung zwischen Deutschland und Algerien im Sinne der §§ 52 ff. AO.
3.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- die Durchführung von Bildungsangeboten wie Sprachkursen (insbesondere Arabischunterricht), Nachhilfe sowie Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
- die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Vorträgen, Filmabenden (z.B. zur algerischen Geschichte), Ausstellungen und interkulturellen Begegnungen,
- die Vermittlung von Kenntnissen über Geschichte, Kultur und Tradition Algeriens sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs,
- die Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere durch Beratungsangebote im Bereich Bildung, Erziehung und Integration,
- die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen,
- die Durchführung von religiös geprägten kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des interkulturellen Austauschs.
3.3 Der Verein verwirklicht seine Zwecke unmittelbar im Sinne des § 57 AO und kann zur Zweckverwirklichung auch Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeben.
3.4. Der Verein ist politisch unabhängig und dient keinen politischen Parteien.
3.5. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Sprachkursen, Sportveranstaltungen, Online-Kursen sowie kulturellen Veranstaltungen und Ausflügen
§4 Mitgliedschaft
4.1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins anerkennt.
4.2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes.
4.3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4.4. Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende zu erklären.
4.5. Ein Ausschluss ist bei grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen oder Beitragsrückstand möglich.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
5.1. die Mitgliederversammlung
5.2. der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
6.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
6.2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
6.3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt.
6.4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand in Schriftform mit einer Frist von 14 Kalendertagen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift bzw. die mitgeteilte E-Mailadresse.
6.5. Die Einladung enthält die Tagesordnung sowie den Ort und die Zeit der Versammlung.
6.6. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, genehmigt den Jahresbericht und entlastet den Vorstand.
6.7 Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt. Dieses ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
§7 Vorstand
7.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
7.2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
7.3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
7.4. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
§8 Finanzen
8.1. Die Einnahmen bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen.
8.2. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand im Rahmen der Satzung.
8.3. Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer für zwei Jahre.
8.4 Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Beitragsordnung wurde verlesen und nach Aussprache einstimmig beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag wurde als monatlicher Beitrag in Höhe von 15,00 € festgesetzt. Er ist einen Monat nach Beschluss fällig.
§9 Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Völkerverständigung.
§11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 15.02.2026 in Darmstadt beschlossen.
Geändert am: 03.05.2026